AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen, sowie für die Zimmerreservierung und alle damit im Zusammenhang stehenden Bewirtungen. Vertragsgrundlage sind die in der Vereinbarung aufgeführten, zwischen Hotel und Veranstalter vereinbarten Leistungen.
2. Ist der Leistungsnehmer (Hotelgast) nicht gleichzeitig Reservierender oder Veranstalter, so ist Vertragspartner derjenige, welcher die Reservierung, der in der Vereinbarung aufgeführten Leistungen und der sonstigen damit verbundenen Vereinbarungen, bestätigt (Buchender).
3. Stornierungsbedingungen
3.1. Für Gruppen und Veranstaltungen
Der Abschluss dieses Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Durchführung dieses Vertrages, unabhängig davon, auf welche Dauer die Reservierung erfolgt ist. Der Vertrag kann von beiden Parteien nur unter folgenden Bedingungen gelöst werden:
1 Zimmer/Pers. | 2-5 Zimmer/Pers. | 1/3 vom Kontingent | gesamte Kontingent | |
bis 45 Kalendertage | nehmen wir aus Kulanz ausder Haftung | kostenfrei | kostenfrei | kostenfrei |
44 – 29 Kalendertage | kostenfrei | kostenfrei | 60 %* | |
28 – 14 Kalendertage | kostenfrei | 60 %* | 70 %* | |
13 – 1 Kalendertage | 70 % | 70 %* | 70 %* | 80 %* |
am Veranstaltungstag | 80 % | 80 %* | 80 %* | 100 %* |
* der vereinbarten Leistung
Stornofristen für Feiertage werden gesondert ausgehandelt, liegen aber nicht unter 5 Monaten.
3.2. Für Individualreisende
Stornierungen bis 11 Tage vor Anreise sind kostenfrei.
Bei Stornierungen ab 10 Tage vor Anreise berechnen wir 50 % Stornierungsgebühren der Gesamtkosten.
Ab 1 Tag vor Anreise oder bei Nichtanreise werden 80 des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
4. Ausgeschriebene bzw. Katalog-Reisen beinhalten für das Hotel das hohe Risiko einer fristgerechten Stornierung durch den Veranstalter, wegen unzureichenden Verkaufs des Kontingents. Deshalb behält sich das Hotel das Recht vor, solche Termine bis zur vereinbarten Stornierungsfrist, seinerseits weiterzuverkaufen.
5. Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Gelingt eine anderweitige Vermietung, so entfällt die Pflicht der Zahlung. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Räume, hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages den, unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung gerechneten, Betrag zu zahlen. Dem Leistungsnehmer bzw. dem Veranstalter bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden des Hotels nachzuweisen.
6. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend. Das Hotel behält sich vor, die, sofern umseitig vereinbart, reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten, wenn der Leistungsnehmer nicht am ersten Tag des Reservierungsdatums bis spätestens 18.00 Uhr eintrifft.
7. Reservierte Räumlichkeiten stehen dem Leistungsnehmer nur zu dem vereinbartem Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Hotel. Spätestens bis zum…………. ist dem Hotel die Vereinbarung unter Berücksichtigung von Punkt 1, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen, zu retournieren. Für den Fall, daß die schriftliche Bestätigung nicht erfolgt, behält sich das Hotel vor, die bei der Reservierung vorgesehenen Räumlichkeiten zu verringern oder anderweitig zu vermieten.
8. Kommt, bis zum Ablauf einer dem Leistungsnehmer eingeräumten Option zur Anmietung von Räumlichkeiten, ein Vertrag nach Maßgabe der Ziffer 1 nicht zustande, so ist das Hotel berechtigt, über die bis dahin reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu verfügen.
9. Nutzt der Leistungsnehmer die angemieteten Räumlichkeiten für Ausstellungen, Messen oder Produktpräsentationen, so wird seitens des Hotels zuzüglich zu den in diesem Zusammenhang vereinnahmten Leistungen und daraus resultierenden Bewirtungskosten eine feste Raummiete, in im Vertrag benannter Höhe berechnet.
10. Grundlage für die Berechnung der Umseitig aufgeführten Leistungen ist die zwischen dem Veranstalter und dem Hotel vereinbarte garantierte Personenzahl. Diese liegt in der Regel 10% unter der tatsächlich vereinbarten Zahl. Ansonsten gilt die tatsächliche Personenzahl als Berechnungs-grundlage unter Berücksichtigung der Stornierungsfristen.
11. Sollte der Leistungsnehmer in dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsinanspruchnahme erhebliche Teile des Vertrages in der Form ändern, daß eine wirtschaftliche Vermietung der ihm überlassenen Räumlichkeiten aus kaufmännischer Sicht nicht mehr zu vertreten ist, so behält sich das Hotel das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages vor.
12. Bei Tagungen/Veranstaltungen erhält das Hotel eine Anzahlung über 70% der fest vereinbarten Leistungen 10 Tage vor Anreise. Für den Rest der erbrachten Leistungen erfolgt die Abrechnung mittels Rechnung die Sie binnen 10 Tage nach Rechnungsdatum an uns ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung zahlen. Bei Zahlung nach dem Rechnungstermin kann das Hotel Verzugszinsen in Höhe des ortsüblichen Kontokorrent-Zinssatzes nachfordern. Kreditkarten können wegen des anfallenden Disagios, welches die Rabattkalkulation zu unserm Nachteil belastet, nicht akzeptieren. Für Reiseveranstalter gelten die zusätzlichen Zahlungsbedingungen unserer Gruppenmappe.
13. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die Preise pro Person, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
14. Das Hotel haftet für Verlust und Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter. Soweit das Hotel für sonstige Dritte einzustehen hat, haftet es ebenfalls nur bei groben Verschulden. Eine Haftung für Wertsachen übernimmt das Hotel nur, wenn sie im Hotelsafe aufbewahrt oder an der Rezeption abgegeben werden. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die durch Störung oder Unterbrechung seines Betriebes infolge höherer Gewalt (Aufruhr, Krieg, Feuer ,Streik, etc.) veranlaßt worden sind.
15. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen, gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
16. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
17. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind das Amtsgericht Plau am See.